Schulpflegschaft

 

Marco Schliemann

Vorsitzende der Schulpflegschaft

 


Elternvertretung

Liebe Eltern, liebe Schüler,

 

als Vorsitzender der Elternpflegschaft unserer Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule begrüße ich Sie und stelle Ihnen kurz die Aufgaben und unsere Arbeit in den Klassenpflegschaften und der Schulpflegschaft unserer Schule vor. 

 

Die Elternschaft legt großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung, den Lehrkräften, unseren Kindern und der Elternschaft. Sofern Sie Fragen oder Anregungen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an unsere Sekretariatskräfte über unser Kontaktformular. 

 

Ideal wäre es, wenn Sie Ihr Anliegen in einer Mail formulieren. Das Sekretariat wird diese dann an die Elternschaft weiterleiten. In jedem Fall danke ich Ihnen schon jetzt für Ihr Interesse.

 

 

Das Schulgesetz NRW regelt in § 72 und § 73 die Elternvertretung in der Klassenpflegschaft und der Schulpflegschaft.

Klassenpflegschaft


Die Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen sind Mitglieder der Klassenpflegschaft, an deren Sitzungen auch die Klassenlehrerin oder der -lehrer sowie ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und deren Stellvertretung mit beratender Stimme teilnehmen können. Wenn kein Klassenverband besteht, werden die Pflegschaften von den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe gebildet.


In den Versammlungen der Klassenpflegschaft findet ein Informations- und Meinungsaustausch zu Schulangelegenheiten und insbeondere zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit statt. Die Klassenpflegschaft soll bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte beteiligt werden. Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.


Zu Beginn eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.

Schulpflegschaft


Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften/Jahrgangspfleg-schaften bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen der Eltern an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, berät über wichtige Angelegenheiten und hat das Recht, Anträge bei der Schulkonferenz einzubringen. 


Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und Stellvertreter sowie die Vertreter für Schulkonferenz und Fachkonferenzen (beratende Stimme).


Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern - die Elternversammlung - einberufen. 


 

Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule
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