Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber über ein Online-Formular an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen.
Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von den Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. Die Leistungen werden lt. 'Verordnung zum Distanzlernen' bewertet!
Hiermit beantrage ich für mein Kind die Freistellung vom Präsenzunterricht für den Zeitraum vom 14.-18.12.2020.
Mir ist bewusst, dass evtl. anstehende Klassen- und Kursarbeiten verpflichtend in der Schule stattfinden und Inhalte, die Präsenzunterricht erarbeitet werden, auch für das Distanzlernen gelten und bewertet werden.
Die Möglichkeit zur Abholung von Lernmaterialien nimmt unser Kind wahr. Ein Zugang zu IServ ist von Zuhause für mein Kind möglich.