Aktuelle Informationen
zum Corona-Virus
Hier geht es zum Archiv
Informationen zum Corona-Virus
im Schuljahr 2020/2021
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die eingeräumte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten.
Bis zum 2. April 2022 wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht. Grundsätzlich bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
Bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, werden die schulischen Testungen in der derzeitigen Form fortgesetzt.
Das MSB hat uns darüber informiert, dass ab Montag, 28. Februar 2022, die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) wieder aufgehoben wird.
Wer also von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests) fortgeführt.
Liebe Erziehungsberechtigte.
zunächst möchten wir Ihnen und Ihrer Familie ein glückliches, gesundes und ein friedliches neues Jahr sowie viel Energie und Zufriedenheit für die nächsten zwölf Monate wünschen!
Wie Sie vielleicht schon den Medien entnehmen konnten, hat das MSB den Schulen aufgrund des zunehmenden Aufkommens der Omikron-Variante Anpassungen zum Schulstart mitgeteilt. Die wichtigsten Hinweise stellen wir Ihnen kurz vor:
Ab Dienstag, unserem ersten Schultag im neuen Jahr, gelten die Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen. In der ersten Schulwoche finden die Testungen am Dienstag, Mittwoch und Freitag statt. In den Folgewochen wird der bereits bekannte dreimal wöchentliche Testrhythmus (Mo, Mi, Fr) fortgesetzt.
In einer uns separat zugegangenen Mail des Amtes für schulische Bildung wird darauf hingewiesen, dass der Krisenstabsleiter Martin Murrack zum Schulstart Sie, liebe Eltern, darum bittet, dass sich Ihre Kinder bereits vor dem Schulstart testen lassen. Ein vorheriger Test ist sinnvoll, da es bereits zu Kontakten zwischen den Schülerinnen und Schülern - zum Beispiel im ÖPNV - kommt, bevor die Ergebnisse der Schultestungen vorliegen.
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt soeben mit, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt wird. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.
Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
Ergänzende Hinweise
Zitat aus der E-Mail des Gesundheitsamts der Stadt Duisburg vom 29.10.2021:
"Das MAGS hat damit einhergehend die Rahmenbedingungen der Quarantäneaussprache in Schulen angepasst und sieht nun vor, die unmittelbaren SitznachbarInnen der infizierten Person als enge
Kontaktpersonen zu werten.
In Duisburg wird dies alle SitznachbarInnen an einem Gruppentisch oder die Sitznachbarin oder den Sitznachbarn links wie rechts der infizierten Person betreffen. [...]
Sollte sich die Situation so darstellen, dass alle involvierten SuS weiterhin (freiwillig) Masken getragen haben wird nach aktuellem Stand entschieden und in der Regel nur bei größeren
Ausbruchsgeschehen Quarantänemaßnahmen ergriffen. Wir hoffen dass dies für viele SuS*, respektive deren Eltern, einen möglichen Anreiz darstellt weiterhin freiwillig am
Platz einen MNS zu tragen."
*SuS: Schülerinnen und Schüler
Liebe Eltern,
am 03.09.2021 steht das Impfzentrum am Marientor ganztägig für Impfungen von Schülerinnen und Schülern unserer Schule zur Verfügung. An diesem Tag können Sie mit Ihrem Kind zum Impfzentrum
fahren, um eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer vornehmen zu lassen. Durch die Vorlage der Bescheinigung, die Sie nach der Impfung erhalten, gilt Ihr Kind als entschuldigt.
Wenn Sie das wünschen und Ihr Kind die entsprechenden Unterlagen und Einverständniserklärungen vorlegt, kann ihr Kind auch, begleitet von einer Lehrkraft, mit dem Impfshuttlebus der Stadt zum
Impfzentrum und wieder zurückfahren. Für unsere Schule stehen in den Shuttlebussen insgesamt 120 Plätze zur Verfügung. Die Begleitung durch Eltern im Bus ist daher nicht möglich.
Es ist wichtig, dass sich Ihr Kind im Vorfeld in die Liste zum Bustransport einträgt, damit wir gezielt planen können. Die Liste liegt im Forum aus.
Falls Sie die Impfunterlagen zuhause nicht selbst ausdrucken können, liegen komplette Informationspakete in den Sekretariaten bereit. Im Vorfeld der Impfung sind bei nicht volljährigen Kindern
Unterschriften zu leisten!
Ich danke der Stadt für das Impfangebot, weise aber gleichzeitig darauf hin, dass keine Verpflichtung zur Impfung besteht.
Freundliche Grüße
Karl Hußmann
Schulleiter
Die Ausstellung des Testnachweises entfällt gemäß neuer Regelungen des Landes NRW.
Liebe Eltern,
zu Beginn des Schuljahres bleibt möchten wir Sie darüber informieren, dass die Regelungen, die zum Ende des Schuljahres 2021/2020 galten, auch zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 gelten. Die Maskenpflicht wird im Unterricht und im Gebäude beibehalten. Die Testungen finden zwei Mal pro Woche statt.